Hallo liebe Menschen,
Ich befasse mich zZ mit der Gerechtigkeitslehre Kants und habe Probleme die Differenzierung von Natur- und Vernunftrecht zu verstehen.
So wie ich es z.Z. verstehe, ist Kant zufolge Recht nur rechtens, wenn es mithilfe der praktischen Vernunft erkannt wird. Jegliches abweichendes Rechtsverständnis vermag den menschlichen Verstand nicht zu befriedigen, da dieses beispielsweise auf religiösen Ethikvorstellungen beruhe, welche entstanden sind durch Glaube / göttliche Einsicht und somit A posteriori unlogisch ist.
Ich verstehe nicht, inwieweit Kant aus der praktischen Vernunft, sprich A priori, die Erkenntnis gewinnt, dass der Mensch das Recht der Freiheit besitzt. Ist das nicht genauso eine A posteriori Erkenntnis beruhend auf seinem Werteverständnis?
Und zweitens: Müsste Naturrecht nicht vollends auf dem Instrument der praktischen Vernunft basieren(falls das überhaupt möglich ist?!), denn Zweitliteratur definiert "Naturrecht auf religiöser "Erkenntnis" beruhend eben als NATURRECHT. Ist es nicht vielmehr eine Form von positiven Recht?
mfg Chris, der ziemlich verwirrt ist
Ich befasse mich zZ mit der Gerechtigkeitslehre Kants und habe Probleme die Differenzierung von Natur- und Vernunftrecht zu verstehen.
So wie ich es z.Z. verstehe, ist Kant zufolge Recht nur rechtens, wenn es mithilfe der praktischen Vernunft erkannt wird. Jegliches abweichendes Rechtsverständnis vermag den menschlichen Verstand nicht zu befriedigen, da dieses beispielsweise auf religiösen Ethikvorstellungen beruhe, welche entstanden sind durch Glaube / göttliche Einsicht und somit A posteriori unlogisch ist.
Ich verstehe nicht, inwieweit Kant aus der praktischen Vernunft, sprich A priori, die Erkenntnis gewinnt, dass der Mensch das Recht der Freiheit besitzt. Ist das nicht genauso eine A posteriori Erkenntnis beruhend auf seinem Werteverständnis?
Und zweitens: Müsste Naturrecht nicht vollends auf dem Instrument der praktischen Vernunft basieren(falls das überhaupt möglich ist?!), denn Zweitliteratur definiert "Naturrecht auf religiöser "Erkenntnis" beruhend eben als NATURRECHT. Ist es nicht vielmehr eine Form von positiven Recht?
mfg Chris, der ziemlich verwirrt ist
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