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Auf Thema antworten

Es wäre mir neu, daß die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Einwanderung Kriterien wie Volkszugehörigkeit oder Berechtigung anwendet. Es gibt keine allgemeinen Bestimmungen über die "Einwanderung anderer Völker", und es gibt keine Kriterien dafür, wer "berechtigt" sei, in diesem Land zu leben. Allenfalls gibt es ein sehr scharfes Asylgesetz, das für die aus GUS-Staaten einwandernden Juden nicht gilt - da sie ja nicht Asyl beantragen.


Ansonsten geht das deutsche Recht von der einzelnen Person aus, und jeder Immigrant wird vor dem Gesetz als gleich berechtigtes Individuum behandelt. Deutschen Staatsbürgern obliegen darüberhinaus noch besondere Pflichten.


Der Skandal besteht auch darin, daß ausgerechnet im Falle der politisch gewollten Immigration von Juden solche Ausdrücke wie die von Dir bewußt benutzten oder nachgesprochenen, überhaupt auftauchen. Heute in einem Internetforum - morgen in der großen Politik.


Joel, wieviele Juden,

die vor dem Zweiten Weltkrieg in Europa lebten,

haben in Israel eine Heimat gefunden,

sofern sie die Shoah überlebt haben

oder vor ihr fliehen konnten ?


Wir Deutschen haben also Dir zufolge nur eine Verantwortung gegenüber den Vergasten,

 und keine Verantwortung für die Geschichte seit 1945 :lachen:


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