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AW: Inzest


Da hier einige User offenbar Verständnisschwierigkeiten bezüglich der Gesetzgebung haben, noch einmal in Kürze: Bestraft wird nicht die Fortpflanzung sondern der vaginale Sex. Inzest ist verboten, gegen Inzucht gibt es kein gesondertes Gesetz. Das Verbot der Inzucht ergibt sich indirekt aus dem Inzestverbot. Wenn jemand behauptet, dass Inzucht verboten sei, dann steht natürlich das Gesetz zur Debatte nach dem sie (indirekt) verboten ist. Das ist nun mal der Inzestparagraph.

Man könnte natürlich den Vorschlag einer neuen Gesetzgebung machen, die nur die mögliche Inzucht unter Strafe stellt. Darüber könnte man vernünftig reden. Aber so einen Vorschlag hat hier noch niemand gemacht. Auf Inzucht wird immer nur verwiesen um das Inzestverbot zu rechtfertigen.


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