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AW: Inzest




Es ist aber willkürlich die Erbgesundheit als Grund anzuführen. Wenn dies ein Grund wäre, dann müßte man anderen Paaren ebenfalls die Fortpflanzung verbieten, weil es Paare gibt, bei denen im Fortpflanzungsfall die Wahrscheinlichkeit ein behindertes Kind in die Welt zu setzen höher ist als die eines Geschwisterpärchens.

Als Hauptgrund wird ja der Schutz von Ehe und Familie angeführt:

de.wikipedia.org/wiki/Inzest (besonders beachtenswert: Beschluss des Bundesverfassungsgerichtsvom 26 Februar 2008)


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