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Naja, etwas mehr als bloß  "Versuch und Irrtum" ist Wissenschaft schon. Wissenschaft ist streng methodische Arbeit, und kein fröhliches Drauflosprobieren, bis etwas Brauchbares aus der Kiste hüpft. Natürlich gibt es einzelne Fälle, in denen es fast so anmutet, aber diese sind sehr selten - und genau diese Seltenheit ist mit ein Grund, warum über sie besonders intensiv berichtet wird (weils ja außergewöhnlich ist!).

 

Eine Berechtigung ad personam in der Wissenschaft an sich gibt es nicht, es geht vielmehr um Glaubwürdigkeit bzw Autorität. Wenn ein anerkannter (sic!) Experte etwas sagt, hat das zunächst ein anderes Gewicht, als wenn es der Student XY behauptet. Das "Gute" dabei ist aber, dass die Aussagen überprüfbar sind, und somit letztendlich auch der Student XY Gehör findet, wenn seine Aussage es Wert sein sollte. Aber, mit der Glaubwürdigkeit und Autorität ist es schnell vorbei, wenn man böse daneben liegt oder gar wissentlich etwas Falsches behauptet. Insofern kann eine anerkannte wissenschaftliche Persönlichkeit nicht auf Ihr Ansehen pochen und wiederholt Beliebiges von sich geben.

 

Berechtigung als solche gibt es bei wissenschaftlichen Journalen (ähnlich wie bei anderen Journalen). Der Editor entscheidet letztendlich, was in seiner Zeitschrift veröffentlicht wird und was nicht. Er entscheidet aber letztendlich, wie gesagt, nur über die Veröffentlichung in seinem Journal und nicht über eine wissenschaftliche Anerkennung. Die Gründe für eine Ablehnung können aber vielfältig sein - "unwissenschaftliche Methoden" sind nur eine davon.  Da der Editor selbst aber oft nicht ausreichende Fachtkenntnis und auch Zeit für die Beurteilung hat und eventuell auch die Verantwortung nicht alleine tragen will, beauftragt er Referees (ihm bekannte Experten auf dem Gebiet der Arbeit) mit der Beurteilung. Diese stehen ihm beratend bei, die Entscheidungsgewalt hat aber er. Jedoch tut er gut daran, die Beurteilung der Referees zu beachten, denn diese geben auch einen "Vorgeschmack" darauf, wie die wissenschaftliche Gesellschaft auf die Veröffentlichung dieser Arbeit reagieren wird - und von jener Reaktion hängt der "Marktwert" seines Journals auf Gedeih und Verderb ab.

Also, letztendlich hat die wissenschaftliche Gesellschaft als Ganzes die "Berechtigung" zur wissenschaftlichen Anerkennung.


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