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"Flucht" ist niemals ein niedriger Beweggrund, für einen Straftäter gilt nicht strafverschärfend, wenn er versucht zu fliehen; er kann lediglich Milderungsgründe beantragen, wenn er sich stellt.


Aber, aber Triskell, wer wird denn gleich so harsch werden. Ich habe bisher - obschon Anlass dazu vorhanden gewesen wäre - noch niemand auf Ignore gesetzt und werde es wegen "MfG" bestimmt nicht tun; aber ich brauche doch diesen Gruß nicht anzuwenden, weil ich ihn als nicht sehr freundlich empfinde. Für mich als Anwender wohlverstanden!. OK?


Deshalb unverändert:

Mit freundlichem Gruß

Ziesemann


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