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Auf Thema antworten

Unterlass endlich deine armseligen geistig dürftigen Unterstellungen, und  sage etwas zum Thema:


Sie können, und müssen natürlich, dort wo die Nicht Gleich-Stellung einen Unrecht Akt erzeugen würde, gleichgestellt werden.


Etwa im Falle von "Witwen" homosexueller Lebensgemeinschaften, Ehen, wo der, die Hinterbliebene nach genau den gleichen rechtlichen Kriterien wie eine Witwe nach einer hetero Ehe behandelt werden muss.


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