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Es ist die Aufgabe des Staates eine Politik zu betreiben, die ein angemessenes Verhältnis von Sterblichkeitsrate und Geburtenrate der Staatsbürger sicherstellt, weil es die Aufgabe des Staates ist, das Wohl des Staatsvolkes zu verfolgen, welches von einem angemessenen Verhältnis von Sterblichkeitsrate und Geburtenrate abhängt.



Diskriminierung stammt von dem aus dem lateinischen Verb discriminare „trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“ und natürlich ist es die Aufgabe des Staates in diesem Sinne zu diskrimieren, zu unterscheiden. Er diskriminiert, d.h. unterscheidet, indem er seiner Aufgabe nachkommt eine Bevölkerungspolitik zu betreiben, die ein angemessenes Verhältnis von Sterblichkeitsrate und Geburtenrate zum Ziel hat und die deshalb beinhaltet, dass homosoexuelle Lebensgestaltung weder rechtlich noch pädagogisch mit heterosexueller Lebensgestaltung  gleichgestellt wird und in diesem Sinne auch die Forderung von Homosexuellen nach rechtlicher und pädagogischer Gleichstellung zurückweist.


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