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Auf Thema antworten

Das ist gelinde gesagt Unsinn, es gibt für solche Fälle kein vorgeschriebenes  allgemein gültiges Procedere, außer dem, den Verfasser des Artikels in welcher Form auch immer, lesbar, kenntlich und sichtbar  anzuführen.


Will heißen, es gibt keine gültige Norm in welcher solches anzuführen wäre, das Vergehen wäre das unterstellte so genannte "abschreiben" des Artikels, ohne Benennung des Autors.


Warum aber von dir keine sachliche Bewertung des gekürzten Artikels von Ortwin Rosner, sondern nur solch hanebüchener Einwand erfolgt, wirft einige Fragen auf.


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