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Hat der Staat eigene Definitionen vom "Staatlichen Leben"?

Registriert
27. Dezember 2024
Beiträge
35
Meine Theorie:

Der Staat hat konstituierende Vorgaben, wie man leben muss!
Die Wissenschaft ist die Kontrollinstitution des Wissenschaftsstandorts.
Der Staatsschüler wird an einer staatl. Schule unterrichtet, eingebunden in das Staatsleben.
Die Staatsschüler lernen lesen und schreiben an einer öffentlich-rechtlichen Staatsschule.
Die Bildung jedoch ist Privat. Der Staat legt Wert auf ein Privates Bildungssystem.
Der Mensch darf nicht Bildung zufügen ohne ein System.
Der Staat ist die Obrigkeitsbehörde.
Der Wille ist unfrei, weil die Menschen im Staat nicht dem Willen gehören.
Das Leben selbst ist nicht der Staat. Das Geld ist eine Kontrollinstitution.
Ich finde Arbeit ist die Wahre Willentlichkeit.
Der Mensch ist im Staat an seine Staatsgesetze gebunden , die über ihn richten und weisen.
Gibt es eine Berufslehre, wie man den deutschen Staat gesondert sehen muss?
Kann man den Staat auch anders sehen oder muss man ihn Vorgabengetreu behandeln?
Wie soll man sich als Person in einem Rechtsstaat wohl fühlen, wenn man nicht mal juristische Rechte hat?


Grüße
Wissenschaftsdenklos
 
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