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AW: Grundsicherung  - Debatte



Das ist ja alles nicht so falsch, was Du schreibst; aber versuche doch bitte zu verstehen, daß mit der Anerkennung dieser Grundbedürfnissen nichts, aber auch gar nichts konkret für einen Rechtsanspruch geregelt ist.

Medizin. Versorgung, wie schön. Aber auch teuerste Präparate, Herzschrittmacher für 90jährige, jahrelange Dialyse für 80jährige?! Du tust so,  als ob Wohnung = Wohnung sei, als sei das selbstverständlich. Wieviel Luxus soll sich der Grundgesicherte leisten dürfen? Essen, natürlich muß er essen. Hat er aber auch das Recht, im ****Restaurant zu speisen?! Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.


Gruß Ziesemann


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