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Auf Thema antworten

Streiten wir hier eigentlich um das demokratische Gewaltmonopol von Dummheit? :rolleyes:


Anideos schreibt Folgendes an Bernd - ohne Berny & Bernie S. hierbei zu fragen: :D


Lieber Anideos,   beim <  "Urheberrecht für Blödheit" > habe ich aber auch noch ein Wörtchen mitzureden! :cool:


Ich möchte Dich höflichst - und höllisch im Aufpassen - darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland gemäß § 328 BGB ein Vertrag zugunsten blöder Dritter durchaus vertraglich "blöd" möglich ist!


Der blöde Dritte kann nämlich - mit Eintritt der Wirkung von Blödheit -  das blöde Recht erwerben von einem anderen Blöden die "Leistung" zu fordern, die dem Wert der Blödheit angemessen entspricht.


Könnte ich dies wohl wissen, falls ich in meinem Leben es nur mit normalen Leuten zu tun gehabt hätte ? :lachen:


Es lebe die übertragbare Blödheit im tertium non datur:)


(Hab jetzt keine Zeit mehr, ich muss meine neue Satire zum "Tag der Deutschen Feinheit" für morgen vorbereiten...)


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