AW: Gesetze sind nicht praktikabel
Hallo in die Runde.
Ich erlaube mir, meinen Beitrag von heute vormittag zum besseren Verständnis hier nochmal reinzustellen:
Der Richter ist prinzipiell zu 100 % dem Gesetz unterworfen. Das entspricht schon dem Prinzip der Gewaltenteilung, denn nicht er entscheidet über das Bestehen der Gesetze, sondern der Souverain bzw. die Legislative. Folglich muß er seine Ermessensentscheidungen, sofern er die im Einzelfall hat (vornehmlich im öffentlichen Recht) immer einer sog. teleologischen Auslegung unterziehen. Das heißt er muß sie immer vor dem Hintergrund beurteilen, was der Gesetzgeber mit der Schaffung der Norm bezwecken wollte.
Das kann freilich zu gewaltigen Gewissenskonflikten führen, denn es gibt nicht nur gute, sondern auch weniger gute und teilweise auch lückenhafte Gesetze. Deshalb hat sich in der Praxis so etwas wie eine richterliche Rechtsfortbildung entwickelt, die oft auch zu Korrekturen (z.B. Analogien) führen kann. Oft führt dies dazu, daß die Legislative reagieren muß. Trotzdem sollen auch diese sich im Rahmen der Zweckrichtung bewegen.
Zudem füllt ein Richter natürlich die Rechtsnormen im gesellschaftlichen Kontext aus, er sollte es jedenfalls. Da die gesellschaftlichen Wertvorstellungen sich stetig verändern, verändert sich oft auch die Anwendung der Rechtsnormen (Beispiel: sittliche Vorstellungen).
Zugleich muß er aber auch die Normen schützen.
Fazit: Ich bekenne mich als Legalist, wohlwissend der Grenzen der Gesetzestreue. Aber ein besseres System gibt es nicht.
Viele Grüße
Zwetsche