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AW: Generationenvertrag


Den meisten Aussagen in diesem Thread kann ich problemlos zustimmen. Ich darf mir nur erlauben, noch auf das sog. Mackenroth Gesetz hinzuweisen - eine nach ihm benannte ökonomische Gesetzmäßigkeit, also kein Gesetz im Rechtssinne. Danach lebt jede Altengeneration - egal wie auch immer die Altenversorgung gestaltet wird, etwa durch eine Kapitaldeckung - von den Leistungen der Erwerbtätigen, also der früheren Kinder oder solche, die demnächst in das Erwerbsleben eintreten. Dies Gesetz ist unumstritten. Man braucht sich nur vorzustellen, daß die Kapitalfonds zur Altersversorgung die Geldanlagen in Immobilien und Aktien usw. stecken - wie es ja tatsächlich geschieht. Und was, wenn es keine Kinder gibt, die künftig in den Häusern wohnen und Miete zahlen oder in den Fabriken arbeiten?! Man es drehen wie man will: Kinderlose - egal aus welchem Grunde sie es sind, ob als tragisch empfundenes Schicksal oder als Homos/Lesben oder bewußt und gewollt - sie leben im Alter von Kindern - eben dann von denen anderer Leute.  Beim sog. Generationenvertrag wird das nur offensichtlicher, aber das Gesetz gilt immer.


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