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So tragen Asylwerber zum Gemeinwohl bei: ;);)je länger die Verfahren dauern, um so mehr Gemeinwohl:


Asylwerberinnen und Asylwerber brauchen eine Beschäftigungsbewilligung, bevor sie die Arbeit aufnehmen – im Normalfall nur für Saisonarbeit in Gastgewerbe oder Landwirtschaft und nur für die Dauer von 6 Monaten.


Asylwerberinnen und Asylwerber, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erworben haben, können eine reguläre, 1-jährige Beschäftigungsbewilligung beantragen.


aus den AMS-Bestimmungen in Österreich


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