Aber sonst geht es Dir gut?
- Nur das Letztere darf im Verwendungszweckbezug des öffentlich-rechtlichen Geldes (eingeschränkt) bejaht werden, wobei sich in der Zielsetzung dieses vom individuellen Privatgeld diametral positiv rückversichernd zu unterscheiden hat.
Selbstverständlich sollte mit dem öffentlich-rechtlichen Geld eigentlich nicht international spekuliert werden, aber diese "Nichtspekulation" wurde ja mit Einführung des "fremden" Euros in den meisten Mitgliedsländern - durch (unwiederrufliche?) Währungsumstellung - als eine sehr praktische künftige "Nichtverführung" abgeschafft! 
Jedoch Schulden, Zinsen und Gewinn zu verbieten, dies käme ja einem völlig absurden Gebot gleich, unter allen Umständen den Geldverstand im Geld verstehen zu verbieten, was natürlich nur gegenüber dem kleinen Mann gegenüber dann durchsetzbar wäre, ...im gnadenlos praktizierten Mensch-Maschine-Wettbewerb.....

Meiner Meinung nach sollte der Sprachfunktionsbegriff der Ökonomie immer positiv besetzt sein und einen eigenen Erstrebenswert dahingehend positiv zu vermitteln erlauben, dass Schulden "an sich" einen unverzichtbaren positiven Vertrauensbeweis repräsentieren, des es zu jeder Zeit zweifelfrei ununterbrochen zu bestätigen gilt.
Und Verbote, die vernünftiges Handeln verhindern, sollten einem gesetzlichen Stellenwert eigentlich fremd sein. Doch selbst eine gut und gefällig sich anhörende Gemeinwohlökonomie mag sogar ganz schön gemein sein können.
Denn ein "offenes Systemverhaltenswissen über Geld und Währungen " unterliegt vorrangig einer praktischen Verschwiegenheit im Bankwesen und findet derzeit nur sehr zögerlichen Zugang zum allgemeinen Bildungswesen.
Bernies Sage (Bernhard Layer)