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Auf Thema antworten

AW: "Gebt die Drogen frei!"


Ich hab das Gesetz als Abiturientin gelesen und erinnere mich nur an zwei Anlagen, jetzt gibt es drei. Die neue Fassung hab ich nicht gelesen. Du?


Was den schlafmohn angeht hab ich tatsächlich den wikiartikel spontan ausgesucht. Ich kaue mal vor, was ich mir dabei gedacht habe:

Wenn das stimmt und es trotzdem in Deutschland jemanden gäbe, der das Risiko eingeht Opium HERZUSTELLEN, dann wäre das ein Anachronismus. Denn woher soll denn das viele Geld für das afghanische Opium herkommen, wenn nicht von den Konsumenten?


Und bei uns in Sachsen wird bei Besitz von geringen Mengen und Abgabe ohne Geldfluss nichtmahl eine Anzeige aufgenommen. "kein Handlungsbedarf" sagte mir mal ein Polizist.


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