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Auf Thema antworten

Der Richter hat ja bereits seine Freiheit aufgeben da er Recht spricht nach Vorgaben.


Er ist nicht dem Recht verpflichtet, sondern der niedergeschriebenen Rechtsauffassung.


Bei seinem Amtsantritt nimmt er den Standpunkt der Verfassung an und verpflichtet sich diese durchzusetzen. Dem Recht an sich ist er nicht verpflichtet.


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