Wer ist schuld am Tod der 17-Jährigen?
Zwei bis drei Tage dürfte eine 17-Jährige aus dem Bezirk Steyr-Land tot in ihrem Bett gelegen sein, bevor sie gefunden wurde. Sie litt an einer Essstörung und wog zuletzt nur noch 31 Kilo. Nun stellt sich die Frage der Verantwortung.
Mädchen nahm ständig ab
Die Jugendliche hatte schon eine längere Leidenszeit hinter sich. Offenbar litt sie seit der Scheidung der Eltern unter einer Art Magersucht.
Die ganze Familie, Mutter und drei Brüder, ernährte sich "vegan", das heißt, sie verzichtete auf jedes tierische Produkt, auch auf Milch und Eier. Die Brüder der 17-Jährigen haben diese extreme Ernährungsform gut vertragen, sie dürften sich aber nach der Schule "heimlich" anders ernährt haben, wie der Bürgermeister des Ortes sagt. Die Jugendliche wurde aber dünner und dünner.
Keine "Ernährungsbesorgnis"
Im Zuge der Erziehungsberatung nach der Scheidung kümmerte sich auch die Jugendfürsorge des Bezirks Steyr-Land um den Fall des Mädchens. Laut Bezirkshauptmann Hans Zeller untersuchten mehrere Ärzte die 17-Jährige. Nach einer Blutabnahme durch einen Arzt aus dem Bezirk Steyr-Land wurde keine "Ernährungsbesorgnis" gesehen, so der Bezirkshauptmann.
Der Richter konnte die Bedenken der Mutter gegenüber der Schulmedizin dann offenbar teilweise zerstreuen. Die Frau willigte ein, ihre Tochter ins Krankenhaus nach Steyr zu bringen, sobald dort ein Bett frei wäre. Doch noch bevor es so weit kommen konnte, starb das Mädchen.
Organversagen durch Unterernährung
Als Todesursache stellten die medizinischen Sachverständigen bei einer Dienstagnachmittag durchgeführten Obduktion allgemeines Organversagen durch Unterernährung fest. Die Jugendliche hatte offensichtlich an einer Essstörung gelitten, sagte der Leiter des zuständigen Jugendamtes.
Umstände müssen jetzt geprüft werden
Zur Frage der Verantwortung sagt Lißl: "Grundsätzlich liegt die Sorgfaltspflicht bei der Mutter. Andererseits haben bereits außen stehende Personen das Jugendamt und das Bezirksgericht eingeschaltet. Auch der Arzt war alarmiert. Das ist ein Umfeld, das es jetzt zu prüfen gilt - ob hier tatsächlich alles unternommen wurde, um die 17-Jährige zu retten bzw. dementsprechend ärztlich zu versorgen."
Quelle: ORF
Zwei bis drei Tage dürfte eine 17-Jährige aus dem Bezirk Steyr-Land tot in ihrem Bett gelegen sein, bevor sie gefunden wurde. Sie litt an einer Essstörung und wog zuletzt nur noch 31 Kilo. Nun stellt sich die Frage der Verantwortung.
Mädchen nahm ständig ab
Die Jugendliche hatte schon eine längere Leidenszeit hinter sich. Offenbar litt sie seit der Scheidung der Eltern unter einer Art Magersucht.
Die ganze Familie, Mutter und drei Brüder, ernährte sich "vegan", das heißt, sie verzichtete auf jedes tierische Produkt, auch auf Milch und Eier. Die Brüder der 17-Jährigen haben diese extreme Ernährungsform gut vertragen, sie dürften sich aber nach der Schule "heimlich" anders ernährt haben, wie der Bürgermeister des Ortes sagt. Die Jugendliche wurde aber dünner und dünner.
Keine "Ernährungsbesorgnis"
Im Zuge der Erziehungsberatung nach der Scheidung kümmerte sich auch die Jugendfürsorge des Bezirks Steyr-Land um den Fall des Mädchens. Laut Bezirkshauptmann Hans Zeller untersuchten mehrere Ärzte die 17-Jährige. Nach einer Blutabnahme durch einen Arzt aus dem Bezirk Steyr-Land wurde keine "Ernährungsbesorgnis" gesehen, so der Bezirkshauptmann.
Der Richter konnte die Bedenken der Mutter gegenüber der Schulmedizin dann offenbar teilweise zerstreuen. Die Frau willigte ein, ihre Tochter ins Krankenhaus nach Steyr zu bringen, sobald dort ein Bett frei wäre. Doch noch bevor es so weit kommen konnte, starb das Mädchen.
Organversagen durch Unterernährung
Als Todesursache stellten die medizinischen Sachverständigen bei einer Dienstagnachmittag durchgeführten Obduktion allgemeines Organversagen durch Unterernährung fest. Die Jugendliche hatte offensichtlich an einer Essstörung gelitten, sagte der Leiter des zuständigen Jugendamtes.
Umstände müssen jetzt geprüft werden
Zur Frage der Verantwortung sagt Lißl: "Grundsätzlich liegt die Sorgfaltspflicht bei der Mutter. Andererseits haben bereits außen stehende Personen das Jugendamt und das Bezirksgericht eingeschaltet. Auch der Arzt war alarmiert. Das ist ein Umfeld, das es jetzt zu prüfen gilt - ob hier tatsächlich alles unternommen wurde, um die 17-Jährige zu retten bzw. dementsprechend ärztlich zu versorgen."
Quelle: ORF