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Auf Thema antworten

AW: Enteignungsmodelle


die interessante frage bei diesem thema ist, ob wir eigentlich ein recht auf geld und unser erspartes haben.

was sagt das gesetz? dass der der gesetzgeber befugt ist den inhalt und die schranken des eigentums zu bestimmen, d.h. der gesetzgeber definiert was eigentum darstellt und was nicht! geldeigentum ist nicht das eigentum der bürger, sondern ein spezieller fall und somit zählt es nicht als eigentum im sinne von art. 14, abs. 3 und es gibt auch keine verpflichtung zur entschädigung.


tja, ein schelm wer böses dabei denkt. da wußten schon einige ganz genau, was sie in den text hineinschreiben, sodaß man beim allfälligen aufschrei erklären kann: hey, ihr habt das kleingedruckte nicht genau gelesen.


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