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AW: ENDE der AUFKLÄRUNG!?




Du solltest Dich erkundigen, inwiefern Seitens des Richters/Polizei eine Ermessensfrage (auch anderer Gründe wegen) vorliegt, wenn ja, von wem und warum. Dieses Vorgehen Seitens der Justiz ist üblich, einerseits um den Betroffenen abzustrafen, anderseits, ohne Folgekonsequenzen für ihn im Anschluss. Dieser „voreilige Straferlass", wie Du es nennst, wird wohl als „Gefahr im Verzug“, od. so ähnlich als Handhabe zu ermessen sein. Die Justiz hat in Deinem Falle erreicht, Dir mit Deiner erlittenen U-Haft ein Warnsignal zu geben, gleichzeitig aber Deiner Person gegenüber keine weitere Strafverfolgung aufzubürden.


Vielleicht ein Tipp, Rechtsforum:

http://www.humanesrecht.com/


K. M.


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