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AW: ENDE der AUFKLÄRUNG!?


Vom Landgericht Berlin ist inzwischen ein Einstellungsbeschluß da. Man hat ihn mit der Staatsanwaltschaft zusammen Ende Dez. 2008/Anfang Jan. 2009 über den Anwalt angeboten. Er lautet:




Das ist doch schon mal bezeichnend. Das gleichzeitig beim AG Wolfsburg laufende Verfahren wegen Fahrens ohne Faherlaubnis aus 2007, wurde per Strafbefehl, erlassen in 2008, begonnen. Ein Schreiben, wie hier aufgeführt, wurde als Widerspruch gewertet und als verspätet eingegangen verworfen, aber mit der zulassung auf Beschwerde. Ein erneutes Schreiben meinerseits wurde als Beschwerde gewertet, obwohl ich wiederum schrieb, daß ich keine Beschwerde gegen ein nichtiges Verfahren einlege, und verworfen, ich wolle das Verfahren verschleppen und beabsichtige etwas ganz Anderes bei entsprechender Würdigung meines umfangreichen Schreibens. Nunmehr hatte ich am 20.01.2009 dem AG WOB mitgeteilt, es möge mir doch mitteilen, auf welcher Grundlage ein voreiliger Strafbefehl ergangen war, denn es ist schon seltsam, daß ich immer wieder beim Fahren angehalten und kontrolliert wurde, aber nie einen Strafbefehl oder Ähnliches erhielt, aber ausgerechnet aus WOB wieder von denselben Richtern (Herr Paß und Herr Dickhut) einen solchen erhalte, ohne Abwartens eines Ergebnisses aus Berlin. Mit der Einstellung von dort ist das Verfahren quasi nicht gewesen. Es bestand kein öffentliches Interesse. Ich mußte auf Entschädigung für die erlittene U-Haft und auf Entschädigung für den Zeitraum des zu Unrecht einbehaltenen Führerscheines verzichten. Was nun?


:clown2:


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