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Auf Thema antworten

AW: ENDE der AUFKLÄRUNG!?


2. Teil:



Ich jedenfalls halte dies für Betrug. Und: Da hier auch noch so getan wird, als sei dies amtlich, für amtlichen Betrug bzw. organisierte Regierungskriminalität, was noch schwerer wiegt und in unserem Fall, unter Anwendung des Völkerrechts, als Plünderung bezeichnet werden muß, mit allen Konsequenzen, denn die deutsche Verwaltung handelt noch immer unter alliierter Oberaufsicht bzw. Gesetzgebung und daher treuhänderisch, wie sich nachweisen läßt, was zur Folge hat, daß die Haager Landkriegsordnung eine Rolle spielt und dem gemäß ein nicht abgesicherter, rechtlicher Anspruch auf das Hab und Gut des Bürgers als Plünderung bezeichnet werden muß. Sie riskieren daher nach der HLKO die Todesstrafe. Diese Völkerrechtsregeln habe nicht ich geschaffen. Somit: Um gerade dies für die Regierenden zu verhindern, wurden rückwirkend die Einführungsgesetze gestrichen, um dadurch eine Rechtssituation zu schaffen, die den politisch Verantwortlichen den Rücken frei hält und den kleinen Beamten und Richter ans Messer liefert. Nicht umsonst werden seit einiger Zeit Urteile nicht mehr von Richtern unterschrieben und sind daher nicht rechtsgültig, doch der Schein bleibt gewahrt.


Da in dem real existierenden Gewohnheitsrechtssystem der BRD kein Richter, kein Staatsanwalt usw. dem, schon in mehreren Verfahren dargestellten, Verfassungshochverrat nach geht, obwohl dies ihre Pflicht ist, und da, selbst, wenn ich annehmen würde, das GG hätte Gültigkeit, die BRD fortlaufend gegen elementare Rechtsprinzipien verstößt, erkenne ich im Sinne des Völkerrechts und des Besatzungsrechts das BRD-Rechtssystem nicht mehr an. Ich hebe für mich, lt. Carlo Schmid, die freiwillige Unterordnung unter dem von den Alliierten einer Clique in Treuhänderschaft übergebenen Organisation des Besatzungskonstruktes BRD auf, was mein verbrieftes Recht als souveräner Bürger ist. Ich kann dies tun, weil seit 1990 bzw. 1945 versäumt wurde, die konstitutionelle Gewalt des Volkes an zu rufen, weil so getan wird, als ob eine Wiedervereinigung und ein Friedensvertrag existieren würden. Ein Friedensvertrag kann aber nur zwischen souveränen Kriegsgegnern geschlossen werden und nicht durch eine Regierung, die als Treuhänder der Alliierten fungiert. Fragen Sie einen Franzosen, ob er das Vichie-Regime, das mit den Nazis kollaborierte, als legale, vom Volk bestätigte Regierung bezeichnen würde.


Wenn Sie allerdings erkennen, daß die Hintermänner der Nationalsozialisten nach dem Ende des 2. Weltkrieges erneut die Macht indirekt übernommen haben, dann wird Ihnen klar, daß 1990 ein Putsch von Oben durch geführt wurde und Sie diesen Putsch durch Ihre nachlässige Umgangsweise mit dem Recht und seinen Prinzipien fortlaufend unterstützen.


Die Drucksache 706/07 des Bundesrates bestätigt das Annehmen des 2. Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz durch die 118. Sitzung am 11.10.2007. Durch das schon vorher erfolgte Streichen des § 15 GVG, Abs. 1: „Alle Geichte sind Staatsgerichte.“, wurde jeder Geltungsbereich entfernt. Was würden Sie als Staatsbürger machen, wenn Ihnen bekannt ist, daß die Gesetze keine Gültigkeit mehr haben und Ihre staatliche Basis zerbröselt? Die notwendige Konsequenz ist doch wohl verpflichtende Beteiligung an der Bildung einer neuen Verfassung VON Deutschland in Verbindung mit einer Aktion FÜR die deutsche Souveränität und einer Beteiligung an der ebenfalls laufenden Aktion  FÜR wirksame Menschenrechte, wollen Sie sich auch morgen noch ohne Scham im Spiegel betrachten können. Halten Sie sich also genau an Ihre Gesetze, soweit sie überhaupt noch Gültigkeit haben. Berücksichtigen Sie dabei aber unbedingt das Völkerrecht UND die Menschenrechte (Art. 1 + 25 GG), da sich ja das nationale Recht in Auflösung befindet.


Wie ich Ihnen bereits mitteilte, wurden bereits mit dem 1. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich des Bundesministeriums der Justiz die Rechtsgrundlagen für das GVG, die ZPO, die StPO usw. beseitigt. Damit ist in Verbindung mit dem rechtsunwirksamen Bonner Grundgesetz für die BRD, wegen dem fehlenden Geltungsbereich, jegliche BRD-Rechtsordnung beseitigt und wir sind faktisch in einer faschistoiden Parteidiktatur, welche ausschließlich auf den Grundlagen von Gewaltanwendung funktioniert.


Das meine Vorwürfe des Verfassungshochverrates nicht substanzlos sind, wissen Sie spätestens, wenn Sie sich das so genannte TESO-Urteil anschauen (BverfGE 77, 137 – Teso).


Sie haben somit folgende Möglichkeiten:


1.Sie versuchen mich vor illegale Gerichte zu ziehen unter Gewaltanwendung mit allen völkerrechtlichen Konsequenzen und der Aufdeckung der plündernden Handlungsweisen Ihrer Kollegen und durch Verstoß gegen Art. 2 der neuen Menschenrechte.


2.Sie beteiligen sich an der Bildung eines echten, durch das Volk konstituierten neuen Deutschlands, das völkerrechtlich korrekt das GG und die Verfassung des Deutschen Reiches durch eine neue Verfassung von Deutschland ablöst.


3.Sie machen einen Schauprozeß in Folge mit der Konsequenz, daß ich Ihre Maßnahmen dennoch nicht erfüllen werde, sondern mich weiterhin als Gefangener einer kriminellen Vereinigung sehen muß. Oder aber:


4.Sie weichen der Konfrontation aus, indem Sie das Verfahren einstellen.


In allen Fällen werde ich aufgrund der Faktenlage und der entsprechenden Öffentlichkeit gewinnen.

________________________________________________________________                                                                                                                                       

Weitere Berücksichtigung/Würdigung haben auch zu finden meine Schreiben v.


28.07.2008 an das, seines Zeichens, Amtsgericht Wolfsburg, zur Gesch.-Nr.: 27 Cs 909 Js 6866/08


17.09.2008 an die, ihres Zeichens, Staatsanwaltschaft Braunschweig, zur Gesch.-Nr.: NZS 909 Js 6866/08 per Einschreiben


07.12.2008 an das, seines Zeichens, Amtsgericht Wolfsburg, Herrn Richter Dickhut, zur Gesch.-Nr.: NZS 27 Cs 909 Js 6866/08


Fortführende Begründung:


Da hier in betrügerischer Absicht gg. die Völkergemeinschaft und den einzelnen Betroffenen vorgegangen wurde und, nunmehr verstärkt, wird, erübrigt sich die Erklärung, warum jeder einzelne in den Urzustand, automatisch, nach Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage, rückversetzt wird/ist. Gegen nichtige laufende Verfahren usw. ist generell kein Widerspruch ein zu legen, da das das Anerkennen und die freiwillige Unterordnung, im Wissen der aktuellen und tatsächlichen Rechtslage, zur Folge hätte. Daher die ausdrückliche, meinerseitige Betonung: Ich weise alles Ihrerseits illegitime Ansinnen zurück, und zwar vollumfänglich, solange Sie nicht die geringste Befugnis haben oder Autorisation belegen und beweisen können! Auch wiederholte Zustellungen von Etwas, das niemand als amtliche Schreiben identifizieren kann, machen einen illegalen Vorgang und ein illegales Vorhaben nicht legitim. Außerdem muß man an derartigem Gehabe einer kriminellen Vereinigung und ihren ausführenden Organen zwangsweise erkennen, daß kriminelle Machenschaften legalisiert werden sollen, teils auch nur durch Dummheit und Ignoranz etc.


Somit ist aufgrund der Rechts- und Faktenlage insgesamt der Urzustand wieder her zu stellen, das Verfahren ein zu stellen und davon aus zu gehen, daß für alle vorhergehenden Verfahren bei den Sammelklagen  besonders gute Erfolgsaussichten bestehen. Kriminelle Regierungsgeschäfte gelten hiermit als erwiesen und begründen den tatsächlichen Zusammenhang für die Verfolgten und das Verabreichen von irgendwelchen Mitteln aufgrund derer das Verfahren versucht wird gegen mich geführt zu werden.


Begründung:


Somit weise ich das gesamte Verfahren zurück, da Sie für mich nicht zuständig sind und niemals waren. Außerdem erweisen Sie sich in jeder Beziehung als außerordentlich inkompetent und befangen, wenn nicht gar mehr noch,  was schon alleine am Übergehen der nachweisbar mehrfach erhaltenen Morddrohungen und immer noch und ebenfalls nachweisbaren, erfolgten Drohgebärden durch Verfolgung der Zeugen, selbst für jeden Laien, ersichtlich ist, nunmehr auch noch schriftlich unterstützt und bestätigt durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle, die gar nicht erst Ermittlungen in anderer Sache aufnehmen will usw., trotz mehrfach vorhandener Zeugen und inzwischen auch Beweisen.


Weiterführende Begründung:


Ich habe von folgendem Sachverhalt Kenntnis und bitte darum, Recht und Gesetz zu beachten. Bei dem nachfolgend Aufgeführten und bei den ebenfalls nachfolgenden Informationen handelt es sich um Staatsrecht, das in den entsprechenden Bundesgesetzblättern ausnahmslos veröffentlicht ist. Die bereits hinter vorgehaltener Hand lächelnd und gelangweilt verlautete Aussage, es handele sich lediglich um eine Auffassung, ist unerheblich und als der Sache nicht dienlich zurück zu weisen.

Daher nochmals die Aufforderung, Recht und Gesetz zu beachten und diese nicht lediglich als „Auffassungen“ zu behandeln, da das den Eindruck erweckt, daß Sie vorsätzlich handeln.


Ich weise aufgrund der eindeutigen Rechtslage alle Ihre Ansinnen sachlich und inhaltlich zurück und widerspreche Ihren Vorgehensweisen (nichts Anderem), da ihnen insgesamt keine rechtliche Legitimation zu Grunde liegt.


[/b]Der EGMR hat im Urteil EGMR 75529/01 Sürmeli ./. Deutschland am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD fest gestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten und hart übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.


Im Schreiben vom Landratsamt Demmin vom 01.03.2006, wird auch sehr schön und kinderleicht erklärt, daß die BRD kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz hat. Vielmehr hat demnach die BRD an dem Fortbestand des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 festgehalten. Das heißt unmißverständlich, daß auch Sie als Deutscher die Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches haben! Das bedeutet, daß die BRD


1.kein eigenes Staatsvolk

2.kein eigenes Staatsgebiet und

3.keine eigene Verfassung hat.


Dieses ist nicht meine Auffassung, sondern ausnahmslos öffentlich nachlesbar unter der Rubrik „Staatslehre“ an jeder Universität und anderen Einrichtungen. Ich weise Sie darauf hin, daß Sie nicht gesetzeskonform handeln und sich somit persönlich strafbar machen!


Informationsauskunft:


gemäß des seit 01.01.2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes über Ihre Legitimation als Amtspersonen, erfordert Ihre Amtshandlung in benannter Angelegenheit die rechtliche Legitimation Ihrer Personen als Amtspersonen![/b]


1.Ich bitte Sie um Mitteilung, welche Legitimation Sie besitzen, eine Amtshandlung durch zu führen.


2.Ich fordere Sie hiermit auf, mir die rechtliche Grundlage zu nennen, die Ihnen hierfür als Voraussetzung dient, da das GG seit dem 17.07.2990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (Art. 23 alte Fassung) von den Alliierten in den 2 + 4-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker als damaligen US-Außenminister Kraft alliiertem Vorbehaltsrecht für ungültig erklärt wurde.


3.Dies wurde per Gesetz vom Bundestag am 25.09.1990 bestätigt (BGBl. II, S. 885) und erlangte Rechtsgültigkeit am 28.09.1990 (vgl. Grundgesetzänderungen). Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen und Sie handeln als Privatperson. Wenn Sie diese Sachlage außer Acht lassen, handeln Sie völkerrechtswidrig nach Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne gesetzliche  und rechtliche Grundlage nichtig. Somit haben Sie grundsätzlich keinerlei Kompetenz, amtliche Handlungen durch zu führen!


Somit erwarte ich eine Legitimation Ihrerseits mit einer dezidierten Stellungnahme zu den aufgeführten Gesetzesquellen! Sollten Sie die vorgebrachten fehlenden gesetzlichen Grundlagen für Ihr Handeln nicht widerlegen können, handeln Sie als Privatperson und machen sich somit strafbar. 


Die Fakten der Rechtslage stellen zusammen eine geradezu erdrückende Beweislast dar, die nicht zu widerlegen ist. Wer Willkür betreibt, hat Etwas zu verbergen, oder sehen Sie das anders?


Zitat: Bundesverfassungsgericht – 2 BvF 1/73 – Urteil v. 31.07.1973... „... Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatenrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später unter gegangen ist. ... Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Nachfolger des Deutschen Reiches...“ Zitatende.


Schauen wir uns ein paar Auszüge der Fakten der Rechtslage etwas genauer an:


Die Feindstaatenklausel (Die ist ganz wichtig, was wir zum Schluß der Ausführungen noch sehen werden...) in der aktuellen Diskussion. Hier nun kommt der Tatsache, daß die vier Alliierten Siegermächte des 2. Weltkrieges auch an der Erschaffung der UN-Charta maßgeblich beteiligt waren, allen voran die Amerikaner, eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu.


Art. 53:

„(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen zur Durchführung seiner Autorität in Anspruch.


Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates dürfen Zwangsmaßnahmen aufgrund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Art. 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind. Die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.


(2) Der Ausdruck Feindstaat im Abs. 1 bezeichnet jeden Staat, der während des 2. Weltkrieges Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.“


 Als Feindstaat wird hier u. a. auch Deutschland betrachtet gemäß Abs. 2. Dies änderte sich auch 1973 nach dem Beitritt der drei alliierten Westzonen (BRD) und der Ostzone (DDR) nicht. Doch, wie war es möglich, Deutschland einerseits als Feindstaat der UNO zu betrachten, es aber gleichzeitig in diese Organisation auf zu nehmen?


Liegt das Geheimnis ganz einfach darin, daß letztlich Deutschland als Ganzes (das Deutsche Reich) als Feindstaat angesehen wurde, nicht jedoch die von den alliierten Besatzungsmächten eingesetzten Selbstverwaltungen der besetzten Zonen, BRD und DDR? Schließlich haben sich die Alliierten auch 1973 noch das Recht vor behalten, die oberste Befehlsgewalt in den von ihnen besetzten Gebieten jederzeit wieder aus zu üben.


Nehmen wir auch Art. 53, Abs. 1, noch etwas genauer unter die Lupe:


„... Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates dürfen Zwangsmaßnahmen... nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Abs. 2, soweit sie in Art. 107... vorgesehen sind.“


Demnach hätten sowohl die drei besetzten Westzonen, als auch die Ostzone Deutschlands jederzeit von den Alliierten angegriffen werden können, ohne, daß die UNO sich darum gekümmert hätte. Diese Feindstaatenklausel existiert auch noch 1973 nach dem Beitritt der BRD und DDR zur UNO. So durften die Deutschen zwar Beiträge an die UNO entrichten, genossen deren Schutz aber nur sehr bedingt.


Und was genau sieht nun Art. 107 vor?


„ Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des 2. Weltkrieges in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaates dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt, noch untersagt.“


Bedeutet dies etwa, daß die Alliierten alles machen können, was ihnen in den Sinn kommt, ohne daß die UNO eingreift? Etwas Anderes läßt sich hier beim besten Willen  nicht heraus lesen. Es ist ganz eindeutig so.


Und wie sieht es mehr als 32 Jahre nach dem Beitritt von BRD und DDR zur UNO aus?


Ganz genau so! Es hat sich nichts daran geändert. Sowohl Art. 53, als auch Art. 107 gelten unverändert. Sie sind weder gestrichen, noch geändert worden!


Essenz: Deutschland wird von der UNO trotz Mitgliedschaft als Feindstaat betrachtet und kann gemäß Art. 53 und 107 der UN-Charta jederzeit von den Alliierten wieder angegriffen werden.


1990! Die Herstellung der Einheit Deutschlands!


Hat es je eine wirkliche Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland gegeben? Schauen wir uns zunächst einmal an, wie der Wiedervereinigungsprozeß vonstatten gegangen ist. Erinnern Sie sich noch daran? Wissen Sie noch, wo Sie damals waren oder, was Sie gerade taten, als Sie davon erfuhren? Die vielen zwischenmenschlichen Ereignisse, die warmherzige Begrüßung beim Fall der Berliner Mauer 1989, welche buchstäblich Millionen von Menschen in Ost – u. Westdeutschland zu Tränen rührte und auch heute noch den meisten in lebendiger Erinnerung geblieben ist, der unmittelbar einsetzende Besucherstrom von Millionen von Ostdeutschen in den Westen des Landes, Familienzusammenführung und Reisefreiheit.


Auch an der Politik ging dies natürlich nicht spurlos vorüber.


1990 entstanden zwei für die Wiedervereinigung entscheidende Verträge, welche in den Medien immer wieder diskutiert wurden. Erinnern Sie sich noch daran, welche es waren?


Zunächst ein kurzer Überblick über das Zustandekommen dieser Verträge:


Der Einigungsvertrag:


Zum Einen ist da der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag).


31.08.1990, Einigungsvertrag 1 (BGBl. 1990 II,  S. 889 ff.)

in Kraft getreten am 29.09.1990


23.09.1990, Einigungsvertragsgesetz 2 (BGBl. 1990 II, S. 885 ff.)

in Kraft getreten am 29.09.1990


16.10.1990, Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Einigungsvertrages 3 (BGBl. 1990 II, S. 1360)


Doch was ist nun so bedeutsam am Einigungsvertrag? Schauen wir uns hierzu einige der wichtigsten Artikel daraus an:


Art. 1 (1)  „Mit dem Wirksamwerden des Beitrittts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 des GG am 03.10.1990 werden die Länder Brandenburg, Meckleburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“


Der Beitritt soll also gemäß Art. 23 GG erfolgt und am 03.10.1990 wirksam geworden sein!


Art. 2 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden. Der 03.10. ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.“


Art. 4 (1) „Die Präambel wird wie folgt gefaßt:...“ „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:...“ „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.“


(2) „Art. 23 wird aufgehoben.“


(6) „Art. 146 wird wie folgt gefasst: Dieses Grundgesetz, das nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“


Frage: Wann hat je das gesamte deutsche Volk Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen? Ist solch schwerer Verfassungsbruch nicht zu ahnden? Es gibt in Deutschland nur die Gesamtverfassung vom 11.08.1919 (siehe auch Art. 140 GG). Das GG für die BRD ist ein Besatzungsgesetz (gemäß Haager Landkriegsordnung)!


Schließlich gab es zu dem Zeitpunkt vom 11.08.1919 die Einführung der Demokratie, freie Wahlen und eine vom Volk bestimmte Verfassung (Art. 140 GG). Die Bestimmungen der Art. 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung v. 11.08.1919 sind Bestandteile dieses Grundgesetzes.


Das unglaublichste Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland!


Bei dem nun Folgenden dürfte es sich um das Ungeheuerlichste handeln, was sich je in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ereignet hat!


Essenz: Art. 23 des GG wird aufgehoben. Wie wir bereits gesehen haben, ist der Einigungsvertrag am 29.09.1990 in Kraft getreten.


Fällt Ihnen da was auf?


Jawohl! Genau das!


Es ist nicht möglich, daß die 5 neuen Bundesländer am am 03.10.1990 der BRD gemäß Art. 23 GG beitreten, wenn es diesen Art. schon seit dem 29.09.1990 gar nicht mehr gibt! Haben Sie es schon einmal fertig gebracht, Etwas beizutreten, das seit 5 Tagen nicht mehr existiert?


Es ist nicht möglich, einen Art. des GG an zu wenden, den es gar nicht mehr gibt!


Stellt sich Ihnen die Frage, was denn in diesem Artikel so Wichtiges gestanden hat?


Art. 23 GG regelte den Geltungsbereich des Grundgesetzes und lautete bis zum 29.09.1990: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“


Mit der Aufhebung des Art. 23 GG wurde der Geltungsbereich des GG FÜR die BRD aufgehoben. Es gilt dem entsprechend seit dem 29.09.1990 nirgendwo mehr!


Man konnte sich auch nicht mehr rückwirkend, wie dies zuweilen in der Rechtswissenschaft geschieht, auf Art. 23 GG beziehen. Die BRD hatte mit der Streichung des Geltungsbereiches ihr Grundgesetz verloren! Natürlich konnte es entsprechend in den 5 neuen Ländern nicht in Kraft gesetzt werden, weil es keine Gültigkeit mehr hatte!


Doch das ist nicht alles!


Essenz: Da mit Art. 23 GG am 29.09.1990 der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben wurde, konnten die 5 neuen Bundesländer diesem Geltungsbereich später, am 03.10.1990, nicht mehr beitreten. Entsprechend kam es auch nie zu einer rechtswirksamen Wiedervereinigung von BRD und DDR!


Kommen wir zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wie wir bereits in diversen Schreiben, im Urteil des BVG von 1973 zum Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR (Az: 2 BvF 1/73) gesehen haben, heißt es hier zur Hoheitsgewalt der BRD: „Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“ Dieser Geltungsbereich wurde, wie wir bereits zuvor gesehen haben, in Art. 23 GG geregelt. Da Art. 23 GG mit Inkrafttreten zum 29.09.1990 gestrichen wurde, hat die BRD auch keinen Geltungsbereich mehr, in dem sie ihre Hoheitsgewalt noch ausüben könnte! Das von den drei Westalliierten zur Selbstverwaltung der drei Westzonen Deutschlands errichtete Selbstverwaltungsinstrument, BRD, ist somit am 29.09.1990 wieder erloschen!


Anders ausgedrückt: Die BRD hat seit dem 29.09.1990 keine Hoheitsgewalt mehr da sich diese auf den Geltungsbereich des GG beschränkte (gemäß Urteil 2 BvF 1/73)!


Seit dem 29.09.1990 ist mit der Aufhebung des Art. 23 GG der Geltungsbereich des GG aufgehoben worden. Es gilt seit diesem Datum nirgends mehr. Somit hat die BRD auch kein Hoheitsgebiet mehr. Damit ist die BRD am 29.09.1990, mangels Hoheitsgebiet, auf dem sie existierte, erloschen!


Eine seit dem 29.09.1990 nicht mehr existente Bundesrepublik Deutschland kann sich mangels Vorhandenseins am 03.10.1990 Natur gemäß auch nicht mehr auf einen Art. 23 GG berufen, den es seit dem 29.09.1990 ebenfalls nicht mehr gibt.


Essenz: Die BRD beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des GG. Dieser Geltungsbereich des GG wurde am 29.09.1990 gestrichen. Entsprechend hat die BRD seit dem 29.09.1990 kein Hoheitsgebiet mehr und ist somit ab diesem Datum erloschen! Seit dem 29.09.1990 existiert die BRD rechtlich und politisch nicht mehr!


3. Teil folgt...


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