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herzdame
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Eine unglaubliche Geschichte
Sohn darf Mutter nur vier Stunden pro Monat sehen
Sohn darf seine Mutter nur in Pfarrheim besuchen.
Justiz und Gerichtsgutachter haben entschieden, dass eine demenzkranke 94-jährige Braunauerin nicht in Begleitung ihres einzigen Kindes sterben darf.
Ihr Sohn (62), der in Salzburg als Vertragsbediensteter arbeitet, hat gegenüber seiner hochbetagten Mutter nur ein „Besuchsrecht“. Laut Beschlüssen der Justiz darf der unbescholtene Staatsdiener seine Mutter nur an zwei Samstagen im Monat für jeweils zwei Stunden sehen. So sind etwa Besuche an Feiertagen, die nicht auf einen Samstag fallen oder Muttertage tabu.
Es ist die Sachwalterin der alten Frau, die ihre Klientin in die häusliche Pflege übernommen hat, und die sich gegen einen uneingeschränkten Kontakt zwischen Mutter und Sohn wehrt. „Meine Mutter hat nicht mehr lange zu leben. Mein Wunsch wäre es, wenn sie in einem Salzburger Pflegeheim in meiner Nähe wäre. Damit ich sie täglich auf ihrem letzten Weg begleiten kann“, sagt der Sohn.
Mehrmals hat er schon bei Gericht versucht, einen entsprechenden Beschluss zu erwirken. Beim Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried ist der Salzburger aber stets abgeblitzt. Die Gerichtsdokumente liegen den OÖN vor. Die Sachwalterin dürfte an Pension und Pflegegeld (Stufe sechs) mehr als 2000 Euro pro Monat für die alte Frau verwalten. „Die genaue Summe kann ich nicht angeben, weil mir die Sachwalterin keinerlei Einblick in die Finanzen gibt“, sagt der Sohn.
Caritas statt Volkshilfe
Die Vorgeschichte: Ende der 90er-Jahre liegt die mobile Altenbetreuung der Braunauerin bei der Volkshilfe. Ohne dass der Sohn davon erfährt, wandern die Betreuungsagenden aber zur Caritas, und eine neue Pflegerin, die aktuelle Sachwalterin, ist für die alte Frau zuständig. Sie holt die Pensionistin, damals mit Zustimmung des Sohnes, zu sich ins Haus. Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten Pflegling. „Sie beantragte die Sachwalterschaft ohne mein Wissen“, sagt der Sohn.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. „Sie gestattete mir keine Besuche mehr, ich konnte meine Mutter mehrere Monate lang nicht sehen“, sagt der Salzburger. Seither sind die Fronten verhärtet. Der 62-Jährige darf die Mutter nicht im Haus der Sachwalterin besuchen. Sanitäter holen die 94-Jährige mit dem Rettungswagen ab und bringen sie in ein nahes Pfarrheim, wo der Besuchskontakt stattfindet. Kürzlich hat der Sohn noch einmal versucht, die Mutter nach Salzburg bringen zu lassen. Doch der heftig in die Kritik geratene psychologische Gerichtsgutachter Egon Bachler entschied, zur „Kontinuität und Stabilität der Lebens- und Pflegeverhältnisse“ die alte Frau besser bei der Sachwalterin zu belassen. Diese Expertise kostete den Sohn rund 2500 Euro.
„Strengstens untersagt“
„Das Gutachten besticht durch offensichtliche Textbausteine. Mehrmals wird in dem Gutachten der Sohn fälschlich als ‚Kindesmutter‘ bezeichnet“, kritisiert der Rechtsbeistand des Sohnes, der Linzer Familienrechtsexperte Günter Tews.
Dass die Sachwalterin damals noch als Caritas-Mitarbeiterin die alte Frau zu sich ins Haus holte, sieht man bei der Caritas kritisch: „Allen Mitarbeitern wird eine private Betreuung der Kunden strengstens untersagt. Die persönlichen Machenschaften von Frau M. waren zu keinem Zeitpunkt... im Wissen der Caritas und wären auch nicht geduldet worden“, heißt es in einem Schreiben der Caritas.
Die Sachwalterin zu den OÖN: „Ich unterstehe dem Pflegschaftsgericht. Wenn Sie etwas wissen wollen, rufen Sie dort an. Es ist alles bestens.“
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,229216
Sohn darf Mutter nur vier Stunden pro Monat sehen
Sohn darf seine Mutter nur in Pfarrheim besuchen.
Justiz und Gerichtsgutachter haben entschieden, dass eine demenzkranke 94-jährige Braunauerin nicht in Begleitung ihres einzigen Kindes sterben darf.
Ihr Sohn (62), der in Salzburg als Vertragsbediensteter arbeitet, hat gegenüber seiner hochbetagten Mutter nur ein „Besuchsrecht“. Laut Beschlüssen der Justiz darf der unbescholtene Staatsdiener seine Mutter nur an zwei Samstagen im Monat für jeweils zwei Stunden sehen. So sind etwa Besuche an Feiertagen, die nicht auf einen Samstag fallen oder Muttertage tabu.
Es ist die Sachwalterin der alten Frau, die ihre Klientin in die häusliche Pflege übernommen hat, und die sich gegen einen uneingeschränkten Kontakt zwischen Mutter und Sohn wehrt. „Meine Mutter hat nicht mehr lange zu leben. Mein Wunsch wäre es, wenn sie in einem Salzburger Pflegeheim in meiner Nähe wäre. Damit ich sie täglich auf ihrem letzten Weg begleiten kann“, sagt der Sohn.
Mehrmals hat er schon bei Gericht versucht, einen entsprechenden Beschluss zu erwirken. Beim Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried ist der Salzburger aber stets abgeblitzt. Die Gerichtsdokumente liegen den OÖN vor. Die Sachwalterin dürfte an Pension und Pflegegeld (Stufe sechs) mehr als 2000 Euro pro Monat für die alte Frau verwalten. „Die genaue Summe kann ich nicht angeben, weil mir die Sachwalterin keinerlei Einblick in die Finanzen gibt“, sagt der Sohn.
Caritas statt Volkshilfe
Die Vorgeschichte: Ende der 90er-Jahre liegt die mobile Altenbetreuung der Braunauerin bei der Volkshilfe. Ohne dass der Sohn davon erfährt, wandern die Betreuungsagenden aber zur Caritas, und eine neue Pflegerin, die aktuelle Sachwalterin, ist für die alte Frau zuständig. Sie holt die Pensionistin, damals mit Zustimmung des Sohnes, zu sich ins Haus. Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten Pflegling. „Sie beantragte die Sachwalterschaft ohne mein Wissen“, sagt der Sohn.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. „Sie gestattete mir keine Besuche mehr, ich konnte meine Mutter mehrere Monate lang nicht sehen“, sagt der Salzburger. Seither sind die Fronten verhärtet. Der 62-Jährige darf die Mutter nicht im Haus der Sachwalterin besuchen. Sanitäter holen die 94-Jährige mit dem Rettungswagen ab und bringen sie in ein nahes Pfarrheim, wo der Besuchskontakt stattfindet. Kürzlich hat der Sohn noch einmal versucht, die Mutter nach Salzburg bringen zu lassen. Doch der heftig in die Kritik geratene psychologische Gerichtsgutachter Egon Bachler entschied, zur „Kontinuität und Stabilität der Lebens- und Pflegeverhältnisse“ die alte Frau besser bei der Sachwalterin zu belassen. Diese Expertise kostete den Sohn rund 2500 Euro.
„Strengstens untersagt“
„Das Gutachten besticht durch offensichtliche Textbausteine. Mehrmals wird in dem Gutachten der Sohn fälschlich als ‚Kindesmutter‘ bezeichnet“, kritisiert der Rechtsbeistand des Sohnes, der Linzer Familienrechtsexperte Günter Tews.
Dass die Sachwalterin damals noch als Caritas-Mitarbeiterin die alte Frau zu sich ins Haus holte, sieht man bei der Caritas kritisch: „Allen Mitarbeitern wird eine private Betreuung der Kunden strengstens untersagt. Die persönlichen Machenschaften von Frau M. waren zu keinem Zeitpunkt... im Wissen der Caritas und wären auch nicht geduldet worden“, heißt es in einem Schreiben der Caritas.
Die Sachwalterin zu den OÖN: „Ich unterstehe dem Pflegschaftsgericht. Wenn Sie etwas wissen wollen, rufen Sie dort an. Es ist alles bestens.“
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,229216