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Auf Thema antworten

nun, du selbst hast gesagt, du zögest dich zurück

der glaube, du würdest dich an deine eigenen worte halten, und nicht ein unterstellter mangel an argumenten war die ursacher der vermutung

weisst du in deinen emotionen nicht mehr, was du selbst geschrieben hast ?


dass du die grundsätze unseres rechtssystems als unsinn bezeichnest ist zwar traurig, aber nicht mehr überraschend

eine kastration kann kein teil einer strafe sein, da sie das recht auf unversehrtheit verletzt

auch wenn du es nicht tun willst, die staatlichen instanzen halten sich an die verfassung


über die  wahrung der menschenrechte wird nicht verhandelt, sie sind so etwas wie eine maxime, über die kein anderes ziel gesetzt werden darf

wenn du dein konstrukt durchsetzt, verliert die gesellschaft mehr als sie gewinnt


kastration als strafe für das begangene verbrechen: wozu ? die tat ist schon begangen, daran ändert eine kastration nichts: also grausame und noch dazu unwirksame strafe

außerdem hast du immer noch nicht beschrieben, was bei weiblichen straftätern zu tun wäre


und für taten, die noch nicht begangen worden sind, darf und kann man nicht bestraft werden

also kastration, damit ein potentieller täter gar keine gefahr mehr darstellen kann (wobei kastration auch hierumwirksam wäre), geht auch nicht


jeder mensch, auch du und ich sind potentielle straftäter

die wahrscheinlichkeit, dass du so ein straftäter wirst, mag zwar gering sein, ist aber auf jeden fall größer als 0

wann meldest du dich zur kastration ?


wirst du dich an deine eigenen worte halten ?


lg,

Muzmuz


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