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Auf Thema antworten

Zum einem ja- wenn es um die Bedingungenin den belgischen Gefängnissen geht, hier geht es um die rage, ob nicht jeder Mensch das recht auf ein menschenwürdiges Leben hat( Zugang zu Bildung,bzw Beschäftigung in dem Fall)

Früher war es mal so, dass Hospitalismus in verschiedenen Heimen oder Krankenhäuser Alltag war. Dann kam man darauf, dass Menschen Beschäftigung brauchen. Wenn das also jemanden verwehrt wird, sollte er dann nicht das Recht haben wenigstens Sterben zu dürfen? Vor allen: besagt das belgische Gesetz das nicht eigentlich?

 Ich denke, dass ein psychisch schwer gestörter Mensch seinem Zwang unterlegen ist, dass es also eine Grenze gibt, die manch einer zwanghaft überquert.

Wobei das Ziel der Psychiatrie dann wäre, zu erkennen wen das betrifft.

 Strafe wird wohl nie isoliert betrachtet werden, weil da zu viele Emotionen mit einfließen.

 Ganz sicher beim "normalen" Menschen. Wie schon geschrieben: Kaum jemand interessiert sich für das Gefühlsleben eines Straftäters.

Bei Richtern hoffe ich nur auf die Neutralität.


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