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Auf Thema antworten

Für psychische Leiden könnte man auch die Gesellschaft verantwortlich machen,falls jemand das Gesetz aus den Augen verloren hat,wenn du schon von einem Vergewaltiger redest.

Er hätte ja anders handeln können,aber wie ist sein Zustand bei der Tat zu beurteilen:dontknow:

Die Strafe sollte isoliert werden und nur als solches Zählen,aber due Vergangenheit wird oftmals beim Richterspruch mit ein fliessen!

So hat ein "guter"Bürger mit weniger Strafe zu rechnen ,wie ein dauernd störendes Individuum das oft straffällig wird.

Ich finde das nicht gut,daß der Stand mit einbezogen wird,oder besser gesagt was er vorher für die Gemeinschaft getan hat.


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