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Auf Thema antworten

Ich meine auch einen Unfall, aber ich glaube nicht, dass es auf die Unterscheidung zwischen diesen beiden Wörtern ankommt. Entscheidend ist sicher, wo der Unfall oder Notfall passiert.


Also, wenn ich zu Hause die Treppe herunterfallen würde und so schwer verletzt wäre, dass ich daran sterben könnte/würde, aber niemand da wäre, der den Notruf wählen könnte/würde, wäre es auch ein Unfall, aber ich wäre nicht dazu verpflichtet, für mich selbst einen Notruf abzusetzen und mich in ein Krankenhaus bringen zu lassen. Wenn der Unfall oder Notfall, wie Autounfall oder auch ein Herzinfarkt jedoch in der Öffentlichkeit passier, ist jeder, der es mitbekommt, dazu verpflichtet, den Notruf zu wählen, da er sich ansonsten wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen würde. Und man geht ja auch davon aus, dass der Verletzte oder Kranke, diese Hilfe erhalten möchte.


Ich vermute, dass auch ein Pflegeheim als öffentlicher Ort gilt und man dort ebenfalls dazu verpflichtet wäre, den Notruf zu wählen, wenn ein Bewohner so schlimm stürzen würde, dass Lebensgefahr bestände.  Also, wenn er z.B. eine stark blutende Wunde hätte, die tödlich enden könnte, wären die Pflegekräfte und Angehörigen m.E. auch dazu verpflichtet, den Notruf zu wählen, selbst wenn der Verletzte sie darum bitten würde, ihn sterben zu lassen. Oder sehe ich das falsch?


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