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Auf Thema antworten

Ja in die Richtung wollte ich.

Es ist ja auch so, dass ein Notarzt oder gar Ersthelfer, gar keine Zeit hat sich mit der Patientenverfügung zu beschäftigen. Das geht situationsbedingt nicht.

 Oder: Sollte da formuliert sein, dass man keine Reanimation wünscht, wenn ein irreversibler Gehinrschaden vorhanden wäre, woher soll der Arzt das nun gesichert wissen?

Da es eilt, kann es bei einem Notfall( wie ich ihn meine) oder einem Unfall schwierig sein zu erwarten, dass jemand  nach einer Patientenverfügung sucht.

Bei einer älteren und offensichtlich sehr kranken Person, wurde ich dagegen sogar danach gefragt. Natürlich muss jemand seine PV auch dabei haben. Hörensagen, wird kein Arzt als bindend betrachten.

Klar ist eben, dass sich ein Arzt absichern muss und er zum anderen auch mit seinem Gewissen als Arzt klar kommen muss.

Man sollte Ärzte hier nicht als die Diener der Krankenkassen sehen, die nur Geld machen wollen. Ärzte wollen in der Regel Leben erhalten und heilen. In der Palliativmedizin ist das wieder anders.

Aber meiner Erfahrung nach, wissen die meisten Ärzte wo die Grenze ist und respektieren den Wunsch eines Patienten im Krankenhaus,( oder Seniorenheim*) wenn es um weiterführende Behandlungen geht, die abgelehnt werden(  künstliche Ernährung zB), aber nicht heilen, sondern das Leben verlängern, ohne die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.

* im Seniornheim war es so, dass sehr darauf Wert gelegt wurde, das die Leute eine Patientenverfügung haben.


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