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Auf Thema antworten

Damit hast Du natürlich Recht, doch ich würde keinem voll im Leben stehenden empfehlen intensivmedizinische Maßnahmen per Patientenverfügung abzulehnen. Nicht vergessen: in einer PatV muss sowohl die abgelehnte Maßnahme konkret beschrieben sein, als auch die Situation, in der die Maßnahme abgelehnt wird. Und wenn jemanden irgendwo ein Herzinfarkt ereilt, dann kommt es eben darauf an, ob in der PatV eben diese Situation formuliert ist, in der die konkrete Therapie abgelehnt wird. Anderenfalls ist die PatV ohnehin nicht wirksam.


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