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Auf Thema antworten

Es gibt ja verschiedene Situationen, in denen eine Patientenverfügung greift, oder eben nicht.

 Klar ist, dass sie wohl die verschiedenen Situationen genau erfassen muss.

 Soraya hat zb eine Sitation beschrieben, die nach einem Notfall folgen könnte. Jemand liegt im Koma, muss beatmet werden, braucht künstliche Ernährung. Die Maschinen ab zustellen und damit den Tod herbei zuführen ist wie Leben zu verkürzen. Das ist schwierig, wenn theoretisch Hoffnung besteht, dass jemand aufwacht.

 Meine Klientin hatte ja eine Patientenverfügung. Darin war formuliert, dass sie werder reanimiert werden möchte, noch ein Tracheostoma möchte, noch künstlich ernährt werden möchte.

  Das Tracheostoma, hätte bedeutet, dss sie zwar weiter atmen kann, aber vermutlich die Fähigkeit zu sprechen verliert. Und das als jemand, der sich- als Folge ihrer Erkrankung-gar nicht mehr bewegen konnte.

Da hat nie ein Arzt irgendwie auch nur erwähnt, dass sie so einen Eingriff machen sollte, jedem war es klar diesen Wunsch einzuhalten. Auch das katholische Krankenhaus in dem sie immer war, weil es ihr von der Atmung her schlecht ging.

Ich habe auch schon erlebt, dass eine Bewohnerin in einem Seniorenheim, Demenz im Endstadium, keine PEG bekam, obwohl sie keine Patientenverfügung hatte. Ihre Betreuerin und der Arzt hielten das für nicht sinnvoll.

 Bei der Würde des Patienten geht es also auch die Rechte eines Arztes. Ich weiß Zb auch, das Ärzte es ablehnen Zeugen Jehovas zu behandeln, weil sie nicht in die Situation kommen möchten, jemanden sterben zu lassen, nur weil er Blut ablehnt.


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