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Der hochbetagte Pflegefall gelangt nicht von einer Stunde auf die andere in eine Situation, in der er nicht mehr selbst reagieren könnte, das ist eine Entwicklung. Geschieht es denn noch (z.B. infolge Schlaganfall, Herzinfarkt etc.) dass er seinen Willen nicht mehr mitteilen kann, dann hat für diesen Fall ja seine Patientenverfügung. Aber die Frage lautete: Hat er bis dahin alle verordneten Herzmedikamente, Blutdruckmedikamente, Antibiotika etc. genommen, um sein Siechtum möglichst lange aufrecht zu erhalten, oder hat er verlangt, seinen Zustand mit Palliativmedizin zu begleiten?


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