• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Auf Thema antworten

Schön, dass meine Ausführungen "ankommen" - Danke.


Es ist tatsächlich für Ärzte nicht einfach, weil sie dagegen agieren müssen, wofür sie ausgebildet sind und wofür sie gerufen wurden oder wofür sie im Spital Dienst machen. Deshalb ist es wichtig, dass sich jeder ausführlich mit seinem eigenen und tatsächlichen Willen beschäftigt. In einem zweiten Schritt, sollte er zu dem Schluss gekommen sein, bestimmte Behandlungen abzulehnen, muss man mit seinen nächsten Angehörigen darüber sprechen und ihnen erklären, was man sich eigentlich wünscht. Insbesondere im hohen Alter - sollten Angehörige "dann" nicht in Panik und Hektik die Rettung rufen (auch Sanitäter sind verpflichtet Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen) und mich ins Spital bringen lassen, sondern lieber zuwarten und die Patientenverfügung bereit halten. Das geht aber natürlich nur, wenn der/die LebenspartnerIn und/oder die Kinder wissen, was ich mir für diesen Fall gewünscht habe. - Jetzt und derart gesehen, bekommt die PatV eine andere Dimension. Sie wird tatsächlich zur Verfügung des Patienten und dient nicht mehr nur der Rechtssicherheit von Intensivmediziniern.


Einen rechtlichen Vertreter bestimmt man nicht in der PatV, sondern wie du später richtig schreibst, mittels einer Vorsorgevollmacht. Und die sollte immer gleichzeitig mit einer PatV errichtet werden. In der PatV beschreibe ich was mein Wunsch ist, und in der Vorsorgevollmacht bestimme ich, wer meinen Wunsch durchsetzen soll.


Zu den Kosten: Die sollten für die Entscheidung tatsächlich keine Rolle spielen. Dafür haben wir in Europa gut funktionierende Sozialversicherungssysteme. Ja, die Zweiklassenmedizin sehe ich auch insofern als gegeben, als dass die armen "Reichen" und die armen "Privatversicherten" primär alles über sich ergehen lassen müssen und erdulden müssen, was medizinisch machbar ist, bevor sie endlich sterben dürfen. Es sei denn, sie waren nicht nur reich, sondern auch klug und sie haben mit einer PatV vorgesorgt.


Du sprichst noch einen ganz wichtigen Punkt an: Das Errichten einer PatV darf niemals eine Pflicht sein, sondern das ist immer das höchstpersönliche Recht eines Menschen.


Es ist gar nicht so kompliziert, wenn man es nüchtern, ehrlich zu sich selbst und gründlich angeht.


Zurück
Oben