Soweit ich weis, ist es einem Arzt auch in Deutschland erlaubt, einem Patienten die erwünschte tödliche Dosis eines Medikamentes zur Verfügung zu stellen, sofern dieser sie selbstständig einnehmen kann. Das bezeichnet man m.E. dann als passive Sterbehilfe, die nicht ausdrücklich verboten ist. Ich finde gerade die Seiten, auf denen ich das gelesen habe, nicht wieder, aber Strafbar ist in Deutschland, m.E. nur die aktive Sterbehilfe, die man auch für fragwürdig halten kann.
Wie verhält es sich aber dann, wenn ein Patient ohne die künstliche Beatmung und Ernährung, Bluttransfusionen, Kreislaufstabilisierende und Schmerz, bzw. Sedierende oder Narkotisierende Mittel und Medikamente, die er verabreicht bekommt, nicht mehr überleben, sondern auf natürliche Weise sterben würde und diese Behandlungen in seiner Patientenverfügung ausdrücklich untersagt hat, also, wenn das Leben gegen seinen Willen künstlich verlängert wird?
Ich würde niemanden auf Verlangen töten oder ihm Gift geben, mit dem er sich selbst töten könnte. Aber, ich würde auch niemanden am Leben erhalten, der es nicht möchte, sondern ihn menschenwürdig sterben lassen, wenn es soweit ist und seinem Wunsch entspricht.