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Auf Thema antworten

Ich habe es einige Kommentare zuvor schon genannt. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht über sich und sein Leben UND den Zeitpunkt seines Todes. Wird die Würde des Menschen nicht schon dadurch angetastet, dass man in Deutschland nicht selbst darüber entscheiden kann, ob man sein Leben vorzeitig beenden möchte, weil man Todkrank ist und das Leid nicht mehr ertragen kann/will?


Nun gibt es ja eine Patientenverfügung, die man anfertigen kann und sicher auch sollte, wenn man verhindern möchte, dass gegen seinen Willen, lebenserhaltende Maßnahmen vorgenommen werden und bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine solche Verfügung auch bindend ist, eben weil man das Recht hat selbst zu bestimmen, ob und wie (weit) man behandelt und am Leben erhalten werden möchte, aber offenbar sieht das in der Praxis anders aus.


Die Ärzte wollen und sollen natürlich Leben erhalten und keine aktive oder passive Sterbehilfe vornehmen, indem sie die lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen oder beenden, aber sind sie nicht dazu verpflichtet, den Wunsch, den ein Mensch äußert oder durch seine Patientenverfügung klar festgelegt hat, zu respektieren?


http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Patientenverfuegung-295.html


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