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Nur nebenbei: In Österreich ist alles Verfassung, was mit 2/3 Mehrheit beschlossen ist - eine Folge des Mißtrauens, Schutz vor Änderung gegenüber dem Regierungspartner.


Das macht insofern einen Unterschied, wie man die Rechtsordnung betrachtet: aus naturrechtlicher (der Mensch hat angeborene Rechte) oder positivistischer Sicht (Österreich folgt diesem Grundsatz).


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