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Auf Thema antworten

Richtig, zum Beispiel gibt es Orangensaft, und das ist kein Tatbestand.

Deshalb kann ich auch nicht wegen Orangensaft angezeigt werden.


Deine Fähigkeit zur Textinterpretation ist bemerkenswert limitiert und lässt sehr viel Raum für Verbesserungen


Kontext ist King! Jedem Menschen, der halbwegs gut denken kann, ist klar, was ich damit gesagt habe, und jedem dieser Menschen ist klar, was du gemeint hast. Aber ich gebe dir jetzt noch mal eine Chance zu leugnen. Sag ich hier offen, dass du, als du mich aufgefordert hast, einen Beamten zu beleidigen, es nicht im juristischen Kontext meintest. (Ich sage Voraus, du wirst dich nicht trauen, die Wahrheit zu sagen)


Doch, weil es juristisch keine Beamtenbeleidigung ist, einem Beamten zu beleidigen. sondern "nur" eine Beleidigung.

Kennst du wenigstens den unterschied zwischen diesem WORt "Beleidigung" und diesem "Beamtenbeleidigung". Schau mal ganz genau hin, dass ein Wort ist ja so ein bisschen länger. Das ist ja gar nicht dasselbe.


einen Bankraub meinst du bestimmt. Aber hier ist es wenigstens durchaus möglich, dass es in Österreich anders heißen könnte.


Du hast einen falschen Schluss nach dem nächsten.


Was genau werde ich nicht? bitte exakt.


Wahrscheinlich hast du in deinem Leben nicht viel zu lachen. Viele Freunde kannst du ja nicht haben.


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