Doch genau das heißt es „Kein eigener Straftatbestand der Beamtenbeleidigung“ so zitiert bei Wikipedia.
Da du aber im Kontext wolltest, dass ich zu einem Beamten gehe, damit der Tatbestand der Beamtenbeleidigung erfolgt, hast du dir jetzt gerade schon wieder ein Eigentor geschossen.
du verstehst es nicht, dass ja der Wikipedia Artikel mir recht gibt. Nicht dir! ZITAT. Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung KEIN eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Und da es Feuerwehrmannbeleidigung auch nicht gibt, und ein Feuerwehrmann und ein Beamter bei der Beleidigung gleichgestellt sind, gibt es auch keine Beamtenbeleidigung. Es ging nie darum, ob es einen Wikipedia Artikel darüber gibt.
Es gibt ja auch in Deutschland keine Todesstrafe mehr, auch wenn es den Wikipedia Artikel in deutscher Sprache gibt, der die Todesstrafe behandelt.
Aber, es ist wirklich erstaunlich, wie wenig du Verständnis hast. Du glaubst wirklich im Recht zu sein, dabei sagt dieser Artikel auch noch explizit, dass es so ist, wie ich es sage.