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Auf Thema antworten

Richtig, und wie der Paragraph heißt, ist egal - und Beamtenbeleidigung ist im Paragraphen §185 mit abgedeckt.

So braucht es auch keinen eigenen Paragraphen für "Mord an einem Kind" um Kindsmord strafbar zu machen.

Aber genau das war dein Argument. Darüber hinaus hast du behauptet, es gäbe überhaupt keine Beamtenbeleidigung,

weil es keinen eigenen Paragraphen dafür geben würde. Gemäß deiner Logik gäbe es auch keinen Kindsmord.

Du erkennst die Fehler in deiner Logik?


Natürlich tust du das, aber du alles versuchen um das abzustreiten. Wir warten "gespannt" auf dein unvermeidliches Schauspiel.


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