Die Freizügigkeit auch für einen Großteil der ausländischen Arbeitnehmer wird gesetzlich hergestellt.
Das Erfordernis der Beantragung einer Ausreiseerlaubnis, die vor allem zeitlich befristet angeworbene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich betrifft, werde sukzessive abgeschafft.
Seit 2016 sei das Kafala-System in Katar offiziell abgeschafft und seit Mitte 2017 durch reglementierte, befristete Arbeitsverträge ersetzt worden, die nur im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit Gültigkeit haben und Dritte (Bürgen, Vermittlungsagenturen) als Vertragspartner ausschließen.
Abgeschafft worden seien im September 2018 außerdem die weiterhin erforderlichen Ausreisevisa für die meisten ausländischen Arbeitnehmer.
Diese Regelungen würden zunächst für etwa 1,5 der 2,4 Millionen ausländischen Arbeitnehmer gelten.
"Die Internationale Arbeitsorganisation und der Internationale Gewerkschaftsbund begrüßten diesen Schritt ausdrücklich", heißt es in der Vorlage.
Wissen das auch die Obdachlosen, Tafelnden, Flaschensammler, Niedriglöhner in Deutschland, Hartz-IV-Empfänger, oder die
in dem staatlichen Renten-Betrugssystem eingebundenen ?