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Auf Thema antworten

.....Nein! "Soldatisches Handeln" ist u.a. in der "Haager-Landkriegsordnung ergänzt durch die Genfer-Protokolle sowie des Rom-Statuts, dem Kriegsvölkerrecht oder der Genfer-Konvention" geregelt. Befehle die "dagegen verstoßen" bzw. von "unzuständiger Stelle" kommen sind daher nicht "auszuführen bzw. nicht zu befolgen". Desweiteren "weiß der Soldat", dass ihm Leben in "zweifacher Hinsicht" anvertraut ist und zwar zum "Bewahren und gegebenenfalls zum Nehmen". Darin wird der Soldat "geschult und ausgebildet", ob  und wann dies im "Rahmen der gesetzlichen Vorgaben", "ethisch-moralisch legitimierbar" und anzuwenden ist! .....


meint plotin


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