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Auf Thema antworten

Jeder gefallene Soldat hat sein Leben für die Interessen anderer gelassen, das ist völlig normal.




Das könnte ja daran liegen, daß die soldatische Pflicht überaus plausibel ist.


Der Gesetzgeber formuliert es so:


»Der Soldat hat die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.«


(http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__7.html)


Ist das in Österreich anders oder in der Schweiz?


Gott zum Gruße!


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