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AW: Die Rechte von Minderheiten




Aus Wiki:

"Der Begriff Diskriminierung bezeichnet sowohl in den Sozial- und Rechtswissenschaften als auch umgangssprachlich die soziale Diskriminierung, die gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen."



Es käme hier vermutlich darauf an, welche Assoziation des Wortes Minderheit die Mehrheit bei einer Interpretation hat.


Wenn die mehrheitlich veranschlagte Minderheit auch in der hier assoziierten Minderheit wäre und nicht in einer konträr assoziierten Mehrheit, käme einer diskriminierenden Mehrassoziation des Wortes Minderheit wahrscheinlich keine herabwürdigende Minderassoziation des Wortes Mehrheit hinterher.  :)


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