Moment! Es ist möglich, Sachverhalte eindeutig zu formulieren, so man will. Man will heutzutage aber meist nicht und legislativiert bewusst schwammig, eben um Hintertüren offen zu lassen und nur den Anschein zu erwecken, man hätte Dinge geregelt. Hauptsache, es sieht gut aus für den Laien, ermöglicht aber auch das Gegenteil.
Gestern nahm ich zur ersten mal teil an einer Zwangsversteigerung. Es ging um ein Wohnhaus und ein Gartengrundstück in unserem Wohnort. Lauter bekannte Gesichter waren anwesend und bis auf Einen am Garten interessiert, wie auch wir. Während der Versteigerung wurde schnell klar, dass wir alle umsonst angereist waren, denn der Auftraggeber war selbst anwesend und beantragte gleich zu Beginn die gemeinsame Ausbietung beider Objekte, die er dann selbst ersteigerte. Wir wollten nicht besonders günstig erwerben, sondern hätten auch den Verkehrswert bezahlt. Er hingegen wird beide Objekte zusammen für 50% ersteigern. Warum? Um seinen Bruder auszutricksen, der mit ihm die Erbengemeinschaft bildet.
Will sagen: es geht nicht um Gerchtigkeit, sondern um die Ausnutzung der Unwissen- bzw. Unbedarftheit Anderer. In der Praxis ist es meist nur noch eine reine Geldfrage. Wer sich die besseren Anwälte leisten kann, der hat die guten Karten. Hinzu kommt, dass unsere Gerichte inzwischen keine hoheitlichen Einrichtungen mehr sind, sondern Firmen nach Handelsgesetz. Kein Richter unterzeichnet mehr ein Urteil rechtsgültig mit seinem Namen. Sie wissen ganz genau, dass es ihnen künftig als Amtsanmaßung ausgelegt werden kann, ja muss. Aber, das ist ein anderes Thema.