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AW: die Burka in Europa




Meines Wissens ist bei Behörden (in Österr., Deutschl.) der Gesichtsschleier nicht erlaubt; Lichtbildausweiskontrolle kann nicht durchgeführt werden.


Gesichtsschleier widerspricht der Strafprozessordnung bei Gericht;

http://www.news.at/articles/0809/10/199205_s1/knalleffekt-terror-prozess-frau-mohamed-m-burka


In manchen Ländern (z. B.: Saudi Arabien, Afghanistan) übernimmt entweder der Vater, bzw. der Ehemann die Amtshandlung im Beisein seiner Tochter/Ehefrau. In der Türkei sind Frauen bei Amtshandlungen zum großen Teil gleichgestellt.


In Saudi Arabien werden bei einem Mehrfrauenhaushalt nach einer strengen Regelung die Rechte und Pflichten von Wächtern, welche Gerichten nahe stehen, verwaltet.


Es gibt in Saudi Arabien auch Juristinnen, Journalistinnen, wo der Geschlechterunterschied kaum noch eine Rolle spielt; z. B. im aljazeera:


http://www.allied-media.com/aljazeera/ 


sind Frauen vollkommen gleichgestellt.


Die Regelungen im öffentlichen- od. privaten Bereich, aber auch in Büros, sind oftmals verschieden. 


K. M.


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