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Die Arge

dissidentin

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5. Mai 2011
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3.213
Mehrere Bekannte sind von der Arge abhängig. Mir fällt auf, dass dieses Amt immer mehr Willkür walten lässt, was das Sperren von Geldern angeht.

Für alle Österreicher - die Arge ist das Amt, das Arbeitslosen den Lebensunterhalt zahlt oder Beihilfen gibt, wenn sie zu wenig verdienen.

Konkret u. aktuell folgender Fall.

Das Amt behauptet gegenüber bei einer Freundin, sie hätte "grob fahrlässig" Heizkosten unterschlagen, weil sie angeblich zu viel erhalten hat. Dies stimmt allerdings nicht, was sie mit ihren Jahresabrechnungen (die den tatsächlichen Verbrauch ausweisen) belegte, es kam hierbei sogar ein höherer Abschlag raus, als sie ausbezahlt bekam. Der Regelsatz der einem zusteht bewegt sich übrigens noch um zwanzig Euro unter dem Abschlag, den sie ausgezahlt bekam. Also sie hat auch nicht zu viel verbraucht.

Auf Widerspruch u. Rückfrage, wie die Arge zu ihrer Berechnung kommt sowie Bitte die deren zu Grunde liegenden Unterlagen beizubringen, um deren Berechnung nachzuweisen, kommt keinerlei Antwort seitens der Arge, sondern lediglich eine Widerspruchsablehnung mit der selben Anschuldigung.

Auf den Widerspruch selbst wird gar nicht eingegangen, sondern sie verlangen weiterhin einfach einige Hundert Euro für einen Zeitraum von zurückliegenden zwei Jahren (2009/2010) unbegründet zurück.

Nachdem ich meinte, sie solle sich dagegen wehren meinte meine Freundin, dass das nicht ginge, da sie keine Gerichtskostenbeihilfe bekommt, weil sie einen Job hat. (die Arge stockt nur das auf, das sie zu wenig verdient, sie arbeitet teilzeit da alleinerziehend).

Sie hat nun mit mehreren bekannten Beamten gesprochen, die allesamt meinten, sie hätte ohne Anwalt gegen die Arge keine Chance irgendwas auszurichten, da hier die Leistungsempfänger beim Verwaltungsgericht in der Regel den Kürzeren ziehen, unabhängig davon, ob sie nun im Recht ist oder nicht. Einen Anwalt kann sie sich wiederum nicht leisten.

Hab mal ein bißchen gegoogled u. sah, dass die Heizkostenmasche öfter abgezogen wird, obwohl es hier schon Gerichtsurteile gibt.

Da auch andere Bekannte aus ganz unterschiedlichen u. fadenscheinigen Gründen immer wieder Geldsperrungen bekommen, frag ich euch, ob ihr eine Idee habt, wie man sich gegen diese bloße Willkür wehren kann. Immerhin gibt es Gesetze, allerdings wird sich da einfach nicht daran gehalten.

Ich war selbst schon mal arbeitslos, hatte aber nie derartige Probleme. Es lief damals immer alles korrekt ab. Allerdings gab es die Arge damals noch nicht.
 
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AW: Die Arge

=> ACHTUNG, dieser Beitrag ist außer Konkurrenz, somit bedeutungsarm !


Die Arge

= dort, wo die Argen
zu denen mit den Argusaugen gehen,
in der Hoffnung,
das arge und karge
führe nicht so rasch
zum Sarge.
 
AW: Die Arge

Mehrere Bekannte sind von der Arge abhängig. Mir fällt auf, dass dieses Amt immer mehr Willkür walten lässt, was das Sperren von Geldern angeht.
...

In Deppenland liegt so manches im Arge(n) ...::weinen2:

Und was diese idiotische Bundere-gier-ung mit Griechenland macht, können die Klein-:geist: (= Geister) in den bürokratischen Macht- und Kontroll-Systemen des Staates schon lange ...., der ja :ironie: nur mit ca. 2 Billionen € verschuldet ist ..., und wahrscheinlich früher oder später auch bank(sch)rott sein wird, wenn ich nicht sehr irre ...:dontknow:
 
AW: Die Arge

Nun, Frau dissidentin, eine Frage, zwei Antworten. Regen Sie sich an den richtigen Stellen auf.
 
AW: Die Arge

Nein, sie liegt mit dem Geld, das sie erhalten hat noch um zwanzig Euro unter dem Regelsatz, der ihr zustehen würde, somit hätte sie eigentlich sogar noch zwanzig Euro mehr verbrauchen können pro Monat.

Das kann also nicht der Grund für eine Rückzahlungsforderung sein.
 
AW: Die Arge

die Arge handelt sicher nicht willkürlich,
sondern begründet

wenn die Arge jetzt Geld abzieht, dann wurde in der Vergangenheit (alte Heizkostenabrechnung) zuviel bezahlt

also schauen,
ob es Altlasten gibt
 
AW: Die Arge

die Arge handelt sicher nicht willkürlich,
sondern begründet

wenn die Arge jetzt Geld abzieht, dann wurde in der Vergangenheit (alte Heizkostenabrechnung) zuviel bezahlt

also schauen,
ob es Altlasten gibt

nein - sie handelt willkürlich.
ich konnte das selbst auch nicht glauben, aber es ist wirklich so!

Ich argumentierte mit Rechtsstaat, Gesetzen u. dass sie sich dagegen wehren können muss, aber sie winkte nur ab.
Sie hat sich ja schon ausführlich erkundigt.

sie hat ja alle rechnungen und auch die aufstellung der arge.
sie hat widerspruch eingelegt, die arge hat abgelehnt in dem sie einfach das selbe argument nochmal gebracht haben.
das ist wirklich so.

klar haben sie sgb-paragraphen mit angegeben, aber das durchlesen derselben brachte keine klarheit in bezug auf deren argumentation, weil da gar nichts dergleichen drin steht.

sie hat weniger erhalten, als sie verbraucht hat und trotzdem wird eine nachzahlung verlangt.
das ist fakt.

die arge spekuliert hier wirklich darauf, dass nicht vor gericht gegangen wird bzw. das gericht ihnen recht gibt.

habe beim googeln diese seite gefunden:

Hartz 4 Berechnung

1. Machen Sie sich von allen Unterlagen Kopien und komunizieren Sie mit der ARGE nur per Einschreiben, denn zu gerne kommt dort " etwas weg".

http://www.schuldnerakuthilfe.com/soziales.html

Dass die Arge Unterlagen angeblich nicht erhalten hat, obwohl sie persönlich beim Sachbearbeiter abgegeben wurden, hab ich nu auch schon von zig Leuten gehört.

Ich habe auch gehört, dass dort inzwischen securities angestellt sind, um die Mitarbeiter zu beschützen.

Das kommt ja alles nicht von ungefähr.
 
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AW: Die Arge

Nein, sie liegt mit dem Geld, das sie erhalten hat noch um zwanzig Euro unter dem Regelsatz, der ihr zustehen würde, somit hätte sie eigentlich sogar noch zwanzig Euro mehr verbrauchen können pro Monat.

Das kann also nicht der Grund für eine Rückzahlungsforderung sein.

Du, Dissidentin, das ist eine sehr komplizierte Sache, das Leistungsrecht.

Es kommt darauf an, wann die Ersparnis aus Betriebskosten gezahlt wird. Ist das zum Zeitpunkt des Hilfebezuges, dann gilt dies als Einkommen oder auch Zuschuss.

Dieser Zuschuss mindert aber nur die Kosten der Unterkunft, nicht den Regelsatz, weil die Kosten der Unterkunft von der Kommune bezahlt werden und der Regelsatz von der Arge.

Die Rückzahlung kommt deshalb nur der Kommune zugute und nicht der Arge.

Übersteigt der Zuschuss eine "Monatsaufstockung", kann er über mehrere Monate angerechnet werden und reduziert so die Kosten der Unterkunft in der Zukunft.

(z.B. 180 Euro Guthaben, aber nur 90 Euro KdU , dann würde das Guthaben in den nächsten zwei Monaten angerechnet)

Deine Freundin sollte auch darauf achten, den Kindergeld-Antrag immer rechtzeitig zu stellen. Kindergeld gilt auch als Einkommen.

Ich schicke Dir morgen mal ein Link, das ich auf der Arbeit habe, da kann Deine Freundin Fragen stellen.

Hab nen guten Abend!
`

„Anja“
 
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AW: Die Arge

sie hatte kein guthaben, sondern eine nachzahlung.

soweit ich das verstanden habe, hatte sie fünfundfünfzig euro monatsabschlag, am ende eine nachzahlung.
sie hat auch fünfundfünfzig euro bekommen, jedoch legt die arge einundvierzig zu grunde für die zwei jahre, keiner weiß aber wie sie darauf kommen. die nachzahlung aus der jahresabrechnung, sprich der konkrete verbrauch, wurde nicht beachtet, obwohl die unterlagen beigebracht wurden. es geht diesmal nur um die heizkosten. widerspruch musste sie aber schon öfter einlegen.

das mit dem link wär aber echt super.

arbeitest du zufällig bei der arge?
 
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