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Auf Thema antworten

Also für mich war es bislang klar, dass ein Parlament im Amt ist, bis es aufgelöst wird.

Weder das Urteil noch dessen Begründung gibt mir Anlass, nunmehr daran zu zweifeln.

Kannst du mir einen Grund dafür liefern?


Der Wähler hat das "alte" Parlament für die Zeit bis zu dessen Auflösung gewählt.

Insofern ist es keine Missachtung des Wählerwillens wenn das Parlament vor dessen Auflösung jenem Wählerauftrag nachkommt.

Die "neue" Wahl bestimmt, wie das nächste Parlament zusammengesetzt wird. Sie bestimmt nicht, was das "alte" Parlament

zu tun oder zu lassen hätte.


Ein verantwortungsvoller Politiker handelt vielmehr zum Wohle seines Volkes als stur nach seinem (vermeintlichen) Willen.

So wie verantwortungsvolle Eltern auch dem Wohl der Kinder deren geäußerten Willen Priorität gibt.


Erschreckend finde ich deine Haltung.

Willst du hier wirklich behaupten, das Parlament haben aus egoistischen Gründen (welchen konkreten Nutzen ziehen sie denn daraus) dem Volke schaden wollen?


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