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Auf Thema antworten

Nein, denn die Wahl der Menschen bei der Wahl davor gab dieser Regierung (mittelbar) das Mandat, tätig zu sein, so lange sie im Amt ist und nicht nur bis zur nächsten Wahl. Außerdem kommt es auch im "abgewählten Parlament" nur zu Entscheidungen, wenn die Mehrheit jener im Amt befindlichen Volksvertreter es NICHT als höchst problematisch sehen. Und im Parlament sitzen ja nicht irgendwelche zwielichtigen Gestalten, sondern jene Vertreter, die bei der letzten Wahl gewählt worden sind. Und die Gefahr, dass eine Mehrheit jener sich plötzlich dafür entscheiden würden, dem Volk zu schaden, ist eher gering.


Nein, denn man wählt letztendlich nicht ein Wahlversprechen oder ein Wahlprogramm, sondern -zumindest in Österreich- eine bestimmte Namensliste von Mandataren in spe, die von diversen Parteien zur Wahl gestellt worden sind. Dass Wahlversprechen Einzeler nicht mehr sind als Absichtserklärungen und rechtlich nicht 'eingeklagt' werden können, ist ein Faktum, das allen Wählern klar sein muss. Verliert der Wähler sein Vertrauen gegenüber einer Person oder einer Gruppe, kann er seine Wahl beim nächsten Mal ändern. Gibt es tatsächlich ein demokratiepolitsches Problem, besteht die Möglichkeit des Misstrauensantrag, der in der parlamentarischen Demokratie ja von den gewählten Volksvertretern gestellt werden kann. Aber, per Verfassung sind Nationalräte nur dem eigenen Gewissen verpflichtet. Die große Zahl ihrer und die gegenseitige Kontrolle hält aber die Möglichkeiten für eine "Verschwörung gegen das Volk" sehr gering.


Haben sich aber dennoch alle -oder eine Mehrheit der- Volksvertreter im Nationalrat gegen das Volk verschworen, gibt es noch den Bundespräsidenten, der den Nationalrat auflösen kann. Hat sich zusätzlich aus der Bundespräsident gegen das Volk verschworen, bleibt noch die Revolution.


Das gilt für Österreich, die Details in Deutschland sind mir nicht geläufig. Aber ich schätze mal, die Situation wird dort nicht prinzipiell anders sein.


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