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Anerkannt von wem? In Artikel 146 steht Folgendes:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Friedensverträge mit den Alliirten gibt es aber meines Wissens nach nicht und entsprechend gilt das GG aktuell auch nicht, was wiederum erklärt, warum beispielsweise - genauso wie seinerzeit im Dritten Reich - das BGB in privatrechtlichen Streitigkeiten der Judikative als Richtschnur dient.


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