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Dennoch gibt es das Grundgesetz und der Artikel 16 a besagt ganz unmißverständlich:


(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.





Dennoch gibt es einen anerkannten Geltungsbereich des GG.




Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk, den Staatsbürgern, gewählt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG.


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